Betreuung und Entlastung
Ambulante Betreuung in Hannover
Zu Hause gepflegte Pflegebedürftige haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Sie sind dazu gedacht, beispielsweise eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.
Einheitlicher Entlastungsbetrag
Der einheitliche Entlastungsbetrag von zurzeit 125 Euro monatlich ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI und wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt, er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet.
Der Entlastungsbetrag darf nur zweckgebunden verwendet werden, also zum Beispiel zur Ko-Finanzierung von Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung). Außerdem kann er für Leistungen durch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Besonderheit bei Pflegegrad 1: Es ist kein zusätzlicher Betrag zu sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung.
Unsere Leistungen zur Betreuung und Entlastung
- Wir sorgen im Haushalt für Ordnung – vom Staubsaugen bis zum Blumengießen. Und den Wellensittich füttern wir auch.
- Wir helfen den Angehörigen bei ihren pflegerischen Aufgaben und bei der Kommunikation mit Ämtern und Behörden.
- Wir kümmern uns um Rezepte, Verordnungen und Hilfsmittel bis hin zum Hausnotrufgerät.
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Gedächtnistraining; Hilfe zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, Übungen zur Alltagsbewältigung
Betreuung und Entlastung – kompetent und wohnortnah
In diesen Stadtteilen von Hannover sind wir für Sie da:
Betreuung und Entlastung Hannover
- Burg
- Hainholz
- Herrenhausen
- Ledeburg
- Leinhausen
- Nordstadt
- Marienwerder
- Schwarze Heide
- Stöcken
- Vinnhorst